Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21832
FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06 (https://dejure.org/2009,21832)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2009 - 14 K 12494/06 (https://dejure.org/2009,21832)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2009 - 14 K 12494/06 (https://dejure.org/2009,21832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung einer GmbH für den Erwerb einer stillen Beteiligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 2 EStG; § 6 Abs. 1 HGB; § 230 Abs. 1 HGB; § 233 HGB; § 138 Abs. 1 BGB; § 138 Abs. 2 BGB; § 812 Abs. 1 BGB
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kaufpreiszahlung bei Erwerb einer stillen Beteiligung; Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Zahlungen einer GmbH für den Erwerb einer stillen Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Zahlungen einer GmbH für den Erwerb einer stillen Beteiligung; Stille Beteiligung; vGA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Zahlungen einer GmbH für den Erwerb einer stillen Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Danach können zwar neben Kreditverträgen auch andere Verträge als sog. wucherähnliche Geschäfte sittenwidrig sein, wenn sie durch ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gekennzeichnet sind und der bevorzugte Vertragspartner in verwerflicher Gesinnung die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt hat (BGH-Urteil vom 6. Mai 2003 VI ZR 226/02, NJW 2003, 2230; Palandt, BGB, 68. Auflage 2009, § 138 Rn. 34).

    Die bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehende tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung gilt aber dann nicht, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist (BGH-Urteil in NJW 2003, 2230).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Im Übrigen käme im Falle eines nichtigen Gesellschaftsvertrages die Anwendung der Grundsätze über die so genannte fehlerhafte Gesellschaft in Betracht, die auch auf eine typische stille Gesellschaft anwendbar sind (BGH-Urteil vom 21. März 2005 II ZR 310/03, NJW 2005, 1784).

    Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft kommen ausnahmsweise u.a. nur bei einer "besonders groben Sittenwidrigkeit" nicht zur Anwendung (BGH-Urteil in NJW 2005, 1784).

  • BFH, 19.10.2005 - I R 48/04

    Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Dagegen spricht, dass die Vertragspartnerin B am Gewinn und Verlust des von der GmbH betriebenen Handelsgeschäftes teilnehmen sollte und ihr die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte des § 233 HGB zustehen sollten (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 5. Mai 1925 II 298/24 in Warneyer, Die Rechtsprechung des Reichsgerichts, 17. Jahrgang 1925, Nr. 167, S. 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 48/04, BStBl II 2006, 334).

    Zwar ist die stille Gesellschaft nach § 230 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) dadurch gekennzeichnet, dass sich jemand am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Einlage beteiligt, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäftes übergeht (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 334).

  • BFH, 06.12.1995 - I R 88/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen jahrelanger Nichterfüllung einer zwischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Schließlich kann die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch darin begründet sein, dass das zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter vereinbarte Rechtsgeschäft zwar von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter abgeschlossen worden wäre, dass es jedoch aus anderen Gründen des Fremdvergleichs als von Anfang an nicht ernstlich gewollt anzusehen ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 88/94, BStBl II 1996, 383).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl II 1997, 301).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Danach können zwar neben Kreditverträgen auch andere Verträge als sog. wucherähnliche Geschäfte sittenwidrig sein, wenn sie durch ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gekennzeichnet sind und der bevorzugte Vertragspartner in verwerflicher Gesinnung die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt hat (BGH-Urteil vom 6. Mai 2003 VI ZR 226/02, NJW 2003, 2230; Palandt, BGB, 68. Auflage 2009, § 138 Rn. 34).
  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Eine vGA liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH-NV 2005, 1266).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 231/02

    Anspruch auf Rückzahlung von Gesellschaftseinlagen; Beteiligung als stiller

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Entwickeln sich die wirtschaftlichen Verhältnisse später anders als von den Vertragsparteien erwartet, wird der Abschluss des Vertrages nicht dadurch sittenwidrig, dass nachträglich ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung entsteht (OLG-Braunschweig, Urteil vom 3. September 2003 3 U 231/02, OLGR Braunschweig 2003, 449, abrufbar über juris).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 50/99

    Schwesterpersonengesellschaft als stille Gesellschafterin

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Unabhängig davon sehe der BFH bei entgeltlich erworbenen stillen Beteiligungen nur Renditen bis zu 35 % der Einlage als üblich und angemessen an (BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 50/99, BStBl II 2001, 299).
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 2/85

    Zugehörigkeit der sonstigen Bezüge zu den verdeckten Gewinnausschüttungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 14 K 12494/06
    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 2/85, BFH-NV 1992, 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht